Für Ausgewogenheit von Anfang an OEM-Verträge und Lieferstopps: Eine Frage von „Sein oder Nichtsein“

Dr. Klaus Schaffner, Rechtsanwalt und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Leipzig
Dr. Klaus Schaffner, Rechtsanwalt und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Leipzig.
28.07.2017 | Redaktion Autoland

Viele mittelständische Zulieferer empfinden Vertragsverhältnisse mit den OEM als unausgewogen und sehen sich oft in einer Position der Abhängigkeit. Rechtsanwalt Dr. Klaus Schaffner von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Leipzig zeigt auf, welche Bedeutung ausgewogen gestaltete vertragliche Beziehungen für beide Seiten haben, damit Streitigkeiten möglichst vermieden werden.

Kürzlich wurde ein Positionsstreit öffentlich. Die mittelständischen Zulieferer Car Trim und ES Automobilguss aus der Prevent-Gruppe der bosnischen Hastor-Familie haben ihre Meinungsverschiedenheiten mit Volkswagen durch einen Lieferstopp eskaliert. Dies hat gezeigt, in welch hohem Maße auch die OEM heutzutage von ihren Lieferanten abhängig sind.

Ein Lieferstopp des (single sourcing) Zulieferers sollte nur die letzte Maßnahme in Streitigkeiten zwischen Zulieferer und OEM darstellen: Erfüllt der Lieferant wirksam platzierte Lieferabrufe seines Vertragspartners unter einem Just-in-Time-Liefervertrag nicht, ohne dass ihm ein Leistungsverweigerungsrecht zur Seite steht, so können die Schadensersatzansprüche des OEM wegen eines Produktionsstillstands für den Lieferanten schnell existenzbedrohend werden. Die Frage, ob eine in den oft umfangreichen Vertragswerken der OEM enthaltene Regelung zum Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten des Lieferanten vor Gericht Bestand hat, kann für den Zulieferer zur Frage von „Sein oder Nichtsein“ werden.
Oft versuchen die Vertragspartner im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Liefer­anspruch zumindest für einen Übergangszeitraum mit gerichtlicher Hilfe zu sichern – bzw. genau dieses mit Hilfe von Schutzschriften abzuwehren. Beabsichtigt der Zulieferer einen Lieferstopp, sollte er durch erfahrene Rechtsanwälte sorgfältig mögliche Konsequenzen prüfen lassen. Damit solche Schritte erst gar nicht nötig werden, empfiehlt es sich, bereits bei den Vertragsverhandlungen mit dem OEM anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Die Verhandlungsspielräume für einen für beide Seiten ausgewogenen Vertrag sind oft größer als viele Zulieferer wissen. Der Streit der Prevent-Gruppe mit VW zeigt, wie wichtig Ausgewogenheit für einen reibungslosen Geschäftsverlauf ist.

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