Erhöhte Anforderung zur Produktbeobachtung durch Digitalisierung
16.01.2020 | Redaktion Autoland
Mit dem Inverkehrbringen eines Produktes enden die Pflichten des Herstellers nicht: Vielmehr ist der Hersteller zur Beobachtung seiner Produkte verpflichtet, um möglichen Gefahren, die von seinen Erzeugnissen ausgehen, begegnen zu können. Gemäß den Vorgaben der Rechtspre-chung richtet sich der Umfang der Produktbeobachtungspflichten dabei nach der Zumutbarkeit der Beobachtungsmaßnahmen. Die zunehmende Digitalisierung, gerade auch in der Automobilbranche, bringt hier vielfältige neue Möglichkeiten, aber auch Pflichten mit sich. Hieraus ergeben sich für die OEM´s selbst, aber auch die weiteren Akteure in der Lieferkette neue Anforderung zur Produktbeobachtung.
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