Bei Mitarbeitern in Kleinstunternehmen werden bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten gezahlt. Bei kleinen und mittleren Unternehmen können bis zu 50 Prozent und bei größeren Betrieben grundsätzlich bis zu
25 Prozent übernommen werden. Selbst in größeren Betrieben mit mehr als 2500 Beschäftigten können bis zu 15 Prozent (bzw. bis zu 20 Prozent mit tarif-/vertraglichen Regelungen zur beruflichen Weiterbildung) der Lehrgangskosten übernommen werden. Eine Ausnahme gibt es für die Weiterbildung von älteren Beschäftigten (ab vollendetem 45. Lebensjahr) oder Schwerbehinderten in Betrieben zwischen 10 und 249 Beschäftigten. In diesen Fällen gibt es auch bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten.
Zusätzlich werden die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit durch die Teilnahme an der Qualifizierung übernommen. Voraussetzung ist, dass der Lehrgang länger als 160 Stunden dauert und nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt wird.
Je nach Unternehmensgröße können bei großen Unternehmen bis zu
25 Prozent und bei Kleinstunternehmen bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgeltes während der Weiterbildung für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung an den Betrieb erstattet werden. Eine Ausnahme gibt es bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. Auch hier werden bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgeltes zurückerstattet.
Der Weg zur Förderung
Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur hilft. Durch die Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“ wird auch für Unternehmer das Unterstützungsangebot ausgebaut. Mit der Qualifizierungsberatung der Arbeitsagentur wird Betrieben geholfen, frühzeitig die Qualifizierungsbedarfe in der eigenen Belegschaft zu erkennen und passende Weiterbildungsmöglichkeiten zu finden. Der erste Ansprechpartner für Unternehmer ist der Arbeitgeber-Service (AGS) der örtlichen Agentur für Arbeit – Stichwort „Qualifizierungsoffensive“.
Kontakt
Telefon: 0800 4 555520 (gebührenfrei)