Mit dem Hochlauf der E-Pkw-Produktion wächst auch das Interesse an E-Fahrzeugflotten. Nicht zuletzt tragen die aktuellen staatlichen Anreize dazu bei. Mehr als 170 Teilnehmer aus ganz Deutschland nutzten eine Online-Veranstaltung der Sächsischen Energieagentur SAENA am 4. März 2021, um sich über die „Elektrofahrzeugbeschaffung mit Förderung für Kommunen und Gewerbe“ zu informieren.
Die Chatgrüße von Baden-Württemberg bis Mecklenburg-Vorpommern zeigten, dass die SAENA mit dem Thema einen Nerv über Sachsen hinaus getroffen hat. Das dürfte u. a. daran liegen, dass die im Dezember 2020 neu gefasste Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundes, die auch die Kriterien zur Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur umfasst, bisher noch relativ unbekannt ist. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer, darunter über ein Drittel aus Unternehmen, bestätigte dies in einer Live-Umfrage während der Veranstaltung.
Stefanie Wolff von der NOW GmbH und Dr. Stefan Höring vom Projektträger Jülich stellten wesentliche Punkte des Programms vor. Gefördert werden batterieelektrische Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw, Kleinbusse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) mit einem maximalen Netto-Listenpreis von 65.000 Euro. Auch Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e sowie Sonderfahrzeuge (u. a. Klasse T) fallen unter die Richtlinie, weiterhin die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur.
Für den ersten Förderaufruf, der am 31. März 2021 endet, stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Aufrufe werden folgen, betonten Wolff und Höring. Die Förderhöhe errechnet sich aus der Differenz zwischen den Investitionsmehrausgaben für Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die Förderquote staffelt sich dabei nach Unternehmensgröße: 60 Prozent erhalten Kleinunternehmen, 50 Prozent mittlere Unternehmen und 40 Prozent Großunternehmen. Die Mindestfördersumme muss 9000 Euro netto betragen.
Besonders interessierte den Teilnehmerkreis das Thema Leasing. Dafür kann ebenfalls die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. Förderfähig ist in diesem Prozess der Leasinggeber, der die Boni über die Rate an die Kunden weitergibt. Dabei erfolgt keine Anrechnung des Umweltbonus auf die Förderung, da diesen der Kunde separat beantragt. In allen anderen Fällen wird der staatliche Anteil des Umweltbonus auf die zuwendungsfähigen Ausgaben angerechnet.
Bei der Förderung für die Ladeinfrastruktur lautet eine Bedingung, dass mindestens 60 Prozent des Ladestroms aus erneuerbaren Quellen kommt.
Mehr Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -abläufen gibt es auf den Websites der NOW GmbH und des Projektträgers Jülich.
Wirtschaftlichkeit spricht für E-Flotte
Dass die Förderung nicht der entscheidende Grund für die Anschaffung einer E-Fahrzeugflotte ist, zeigte Max Stauß, Geschäftsführer der 1st Mould GmbH Pirna, auf. Bereits seit 2013 rüstet der Spezialist für Vor- und Kleinserien im Kunststoffspritzguss seinen Fuhrpark um. Aus den ersten, übrigens ungeförderten drei E-Pkw sind jetzt 25 E-Fahrzeuge geworden, sodass es keinen Verbrenner mehr in der Firmenflotte gibt. Nicht nur das Image, sich auch in diesem Punkt als modernes Unternehmen zu präsentieren, war dafür ausschlaggebend. Max Stauß führt ebenso handfeste wirtschaftliche Gründe an. Service-, Wartungs- und Reparaturkosten sind im Vergleich zu den Verbrennerfahrzeugen deutlich niedriger. Die Erfahrungen von 1st Mould sowie weiterer gewerblicher Nutzer in Sachen Flottenelektrifizierung können Interessenten in der neuen SAENA-Broschüre „Nachhaltige Mobilität für Unternehmen“ nachlesen. Neben Grundlagen zur E-Mobilität vermittelt das Dokument Informationen und Tipps zur E-Mobilität in der Praxis sowie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement. Außerdem bieten die sächsischen Energiespezialisten zukünftig mit der Plattform saena-fuhrparkmanagement.de zukünftig eine digitale Arbeitshilfe für viele Aufgaben rund um Beschaffung, Betrieb und Verwaltung von E-Fahrzeugflotten. Verfügbar werden u. a. Ausschreibungsvorlagen, Emissions- und Kostenvergleichsrechner, Einführungshinweise für Fuhrparkmanager, Schulungsunterlagen für E-Auto-Nutzer sowie Tools zur Fuhrparkanalyse sein. Weiterhin gibt die Plattform einen Marktüberblick über verfügbare batterieelektrische Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride, die nach ausschreibungsrelevanten Merkmalen filterbar sind. Das Portal wird nach SAENA-Angaben ab 8. März 2021 nutzbar sein für gewerbliche bzw. kommunale Interessenten in Sachsen. Aufgrund vieler Hinweise der Veranstaltungsteilnehmer sollen die Themen E-Nutzfahrzeuge und Ladesäulenbeschaffung zukünftig ergänzt werden. Darüber hinaus wünschten sie sich die zeitnahe Aufnahme des Nutzfahrzeugsegments in die Förderrichtlinie des Bundes.